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AGBs für Dienstleistungen

Stand 01.01.2021

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma gartengast – nachstehend Dienstleister (DL) genannt – mit seiner oder seinem VertragspartnerIn – nachstehend Auftraggeber (AG) – genannt.

1. Geltungsbereich

AG, die ihren Garten gelegentlich oder dauerhaft für die Allgemeinheit öffnen, bietet der DL eine Bekanntmachung des Gartens im Verzeichnis der APP gartengast an.

Für diese Kooperation schließen AG und DL einen Dienstleistungsvertrages

2. Zustandekommen des Vertrages

(2.1) Die Ausgestaltung der Dienstleistung richtet sich verbindlich nach den Vorgaben in diesen AGB.

(2.2) Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der DL selbst Sorge und stellt den AG von eventuellen Verpflichtungen frei.

(2.3) Es steht dem DL frei, auch für andere AG tätig zu werden.

(2.4) Falls einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(3.1) Gegenstand des Vertrages ist es, den Garten des AG in der APP gartengast für Gartenreisende als Reiseziel sichtbar zu machen. Dazu werden die Adresse und deren GPS-Koordinaten, Kontaktdaten der Gartenbesitzer sowie Angaben zu Öffnungszeiten, optionalen Eintrittspreisen, Veranstaltungshinweisen und Serviceangeboten sowie eine Kurzbeschreibung der botanischen Besonderheiten und ein Foto des Gartens in der APP veröffentlicht.

(3.2) Foto und beschreibender Text unterliegen dem Urheberrecht und werden mit einem Copyrightvermerk gekennzeichnet.

(3.3) Der AG ist mit der Angabe der GPS-Koordinaten der Gartenfläche und Freischaltung aller mitgeteilten Informationen auf der App einverstanden.

(3.4) Die bei der Aufnahme in das Verzeichnis erhobenen Daten des Gartens werden vom DL aktualisiert sobald sich eine Änderung der Besuchsbedingungen ergibt.

(3.5) Der DL wird vor Beginn jeder neuen Gartensaison eine Routine-Abfrage beim AG vornehmen, bei der vom AG Änderungen in der kommenden Gartensaison mitgeteilt werden können.

(3.6) Zwischenzeitliche Änderungen sind im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs kostenlos möglich und werden vom DL schnellstmöglich umgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass der AG den DL über Zeitraum und Inhalt der Änderung aktiv informiert.

(3.7) Änderungen und Erweiterungen der Dienstleistung, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind grundsätzlich möglich. Der AG hat die dafür anfallenden, vorab berechneten, Zusatzkosten zu tragen

4. Vertragsdauer und -kündigung

(4.1) Der Vertrag beginnt zum individuell vereinbarten Zeitpunkt und ist unbefristet.

(4.2) Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Wochen zum Jahresende ordentlich gekündigt werden. Die Mitteilung dazu muss schriftlich erfolgen per Post oder E-Mail.

(4.3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der AG mit einer fälligen Zahlung 30 Tage im Verzug ist und auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
 

5. Pflichten der Vertragspartner

(5.1) Der DL garantiert die Freischaltung und anfallende Pflege der Daten (Korrektur/Aktualisierung) auf der APP für den gebuchten und bezahlten Zeitraum. Er stellt die zur Leistungserbringung erforderliche Technik und das nötige Personal.

(5.2) Der AG stellt dem DL dafür neben einer aktuellen Beschreibung des Gartens (Größe, Pflanzeninventar, Gestaltung) zusätzliche Informationen zur Verfügung (Adresse, Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Serviceangebote) sowie ein Foto des Gartens in digitaler Form und ausreichender Qualität und Größe (1024 x 1500 px).

(5.3) Der DL wird dem AG am Jahresende eine Nutzungsanalyse vorlegen, aus der die Reichweite und die Erfolgsmessung des Eintrags hervorgeht.

(5.4) Die Parteien sind bemüht, den Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen durch Informationen, Auskünfte oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

(5.5) Ist dem DL die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und bereits bezahlte Dienstleistungen zurückzuzahlen.

(5.6) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Nutzung der Informationen oder eine sonstige Leistung der APP für die Dauer des laufenden Geschäftsjahres unmöglich, besteht seitens des DLs keine Erstattungspflicht bereits gezahlter Gebühren. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gartenanlage aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen bleiben muss.

(5.7) Der DL leistet keine Gewähr für Angaben in der APP, die auf fehlende Information oder Fehlinformationen seitens des AGs zurückzuführen sind.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(6.1) Die Freischaltung der Daten auf der APP erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang des vertraglich vereinbarten Preises.

(6.2) Es gilt der Preis, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung in den Konditionen für Dienstleistungen ausgewiesen ist, zuzüglich Mehrwertsteuer.

(6.3) Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich zu Beginn eines Geschäftsjahres. Die Begleichung der Rechnung kann per Überweisung oder Paypal erfolgen.

(6.4) Die Umsatzsteuer wird mit dem im Zeitraum der Leistung geltenden Steuersatz gesondert in Rechnung gestellt. Ändert sich dieser im Leistungszeitraum, wird er anteilig aufgeschlüsselt.

(6.5) Optional fällig werden Portokosten in Verbindung mit dem Versand der Vertragsunterlagen sofern dieser nicht elektronisch per E-Mail erfolgt. Bei Ausübung des Widerrufsrechts des AGs erstattet gartengast die Versandkosten zurück.

(6.6) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der DL berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Zurückbehaltungsrecht

Der DL ist befugt, die Gartennennung aus dem sichtbaren Gartenverzeichnis und der Kartendarstellung auf der APP zu nehmen, wenn eine Anlage trotz anderslautender Auskunft des AGs nicht zu den angegebenen Zeiten geöffnet ist oder der DL vom AG nicht über weitere essenzielle Änderungen bei den Angaben zum Garten informiert wurde.

8. Haftung

(8.1) Der DL haftet nur für nachweisliche Benachteiligungen des AGs durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(8.2) In voller Höhe haftbar ist der DL für vorsätzlich verursachte Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag. Die Höhe des dadurch entstandenen Schadens ist durch den AG nachweislich beizubringen.

 (8.3) Unabhängig von einem Verschulden des DLs bleibt dessen Haftung bei arglistigem Verschweigen von Informationen durch den AG unberührt.

(8.4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des DLs für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9. Anwendbares Recht

Der zwischen AG und DL abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der AG seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.

11. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist gartengast nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

12. Schlussbestimmungen

(12.1) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(12.2) Änderungen oder Ergänzungen des zwischen dem /der VertragspartnerIn und gartengast geschlossenen Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform.