AGBs für Werbepartner
Stand: 01.01.2021
1. Geltungsbereich
Die mobile APP „gartengast“ bietet ProduzentInnen, Verwaltungen, VeranstalterInnen, Medienbetrieben, Werbeagenturen oder NGO´s der grünen Branche die Möglichkeit, auf der APP „gartengast“ Werbung für Ihre Produkte, öffentlichen Garten- und Parkanlagen, Events, Sendungen, und weiteren Anliegen zu schalten.
In unseren Mediadaten sind Gestaltungsvorgaben und Preiskonditionen für das jeweils laufende Geschäftsjahr (Januar bis Dezember) festgelegt. Sie werden von Jahr zu Jahr aktualisiert. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen AuftraggeberIn (AG) und der Firma gartengast als Auftragnehmer (AN).
2. Vertragsgegenstand und Pflichten der Vertragspartner
(2.1) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags. Dieser umfasst die Darstellung eines oder mehrerer Werbemittel des AG auf der mobilen APP „gartengast“ des AN für eine individuell festgelegte Zeitdauer.
(2.2) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch schriftliche Erteilung eines Werbeauftrags (postalisch oder per E-Mail) durch den AG und dessen Annahme durch den AN zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.
(2.3) Für Verträge mit Mediaagenturen ist ein Mandatsnachweis des Kunden obligatorisch, desweiteren die Übernahme des Auftrags-Ausfallrisikos und die Einhaltung der Zahlungspflicht. Wird eine AE-Provision in Rechnung gestellt erhöht sich der Preis für den Werbeauftrag um 15 %.
(2.4) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die AGB´s sowie die Preisliste und die Formatvorgaben (Mediadaten) des AN.
(2.5) Die Gültigkeit von AGB´s des AG ist, soweit sie mit den AGB des AN nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Ein seitens AN ausbleibender Widerspruch oder eine ausbleibende Zurückweisung anderer AGB bedeutet nicht, dass diese damit als vereinbart gelten.
(2.6) Ein Vertrag über Kollektiv- oder Verbundwerbung bedarf einer gesonderten schriftlichen Form.
(2.7) Eine Klausel für Konkurrenzausschluss (Exklusivwerbung) wird nicht akzeptiert.
(2.8) Eine Erweiterung der vertraglich vereinbarten Werbeaufträge während eines laufenden Vertrages ist im Rahmen der vereinbarten Zeitspanne kostenpflichtig möglich, sofern es freie Kapazitäten auf der App gibt. Dafür gilt der zum Zeitpunkt der Erweiterungsbuchung gültige Preis in den Mediadaten.
(2.9) Änderungen am Inhalt, an der Gestaltung des Werbemittels oder an der Ziel-URL bei Verlinkungen sind nur in Absprache mit dem AN erlaubt.
3. Vertragsdauer und Kündigung/Stornierung
(3.1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(3.2) Der Vertrag kann vor Beginn der Freischaltung ordentlich gekündigt (storniert) werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 7 Tagen vor Freischaltung (Eingangsstempel) vereinbart. Für spätere Stornierungen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 70 % des Rechnungsnettobetrags fällig.
(3.3) Die Kündigung/Stornierung bedarf der Schriftform (postalisch oder per E-Mail).
(3.4) Eine fristlose Kündigung/Stornierung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- ein Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen in diesen AGB verstößt.
- der Auftraggeber mit Zahlung im Verzug ist und dieser nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt.
- der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz). Ausnahme: Es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
(3.5) Dem AG wird die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Werbemittel im vertraglich festgelegten Umfang und innerhalb der vorgesehenen Vertragsdauer zeitlich beliebig zu platzieren sofern es die Kapazitäten auf der APP erlauben.
4. Werbeinhalte und Leistungsumfang
(4.1) Werbung auf gartengast soll NutzerInnen inhaltlich einen Mehrwert bieten und deshalb zum Themenumfeld der APP passen. Ein Bezug der Werbemittel zur Garten-, Reise- und Freizeitbranche ist deshalb Voraussetzung und wird im Vorfeld mit dem AG abgeklärt.
(4.2) Die Dienstleistung umfasst das Ausspielen der vom AG erstellten Werbemittel im gebuchten Werbeformat innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums. Die Ausspielung erfolgt ausschließlich digital auf mobilen Endgeräten mit Android- und iOS Betriebssystemen.
(4.3.) Werbeformate werden auf der APP grundsätzlich als Anzeige gekennzeichnet!
(4.4) Die Ausspielung der Werbeformate ist nur auf Android- und iOS-Mobilgeräten möglich.
(4.5) Zulässig sind Retina-fähige Werbeformate
(4.6) Pop-up-Ads, Scroll-over Ads, Flash-Ads und simple „follow-links“ sind unerwünscht.
(4.7) Wunschplatzierungen in bestimmten Kategorien oder innerhalb einer Liste sind abhängig von freien Kapazitäten auf der APP.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(5.1) Für die Vergütung der Dienstleistung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen KPI-Parameter in den Mediadaten des AN maßgeblich.
(5.2) Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf Basis von CPC (Cost per Click) messbaren Werbeerfolgs und ist sofort nach Beendigung der Laufzeit des Werbeauftrags fällig, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
(5.3) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
(5.4) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(5.5) Werden mehr als fünf Werbemittelschaltungen binnen Jahresfrist im Voraus gebucht, erhält der AG einen Nachlass von 15 % auf die Gesamtsumme des Werbekostenauftrags.
6. Zahlungsverzug
(6.1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. fällig. Außerdem wird die Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung gestoppt und für die Schaltung im restlichen Zeitraum eine Vorauszahlung festgelegt.
(6.2) Das Freischalten weiterer Werbemittel eines in Zahlungsverzug geratenen AG wird 45 Tage nach dem ersten Zahlungsziel außer Kraft gesetzt und die Weiterführung erfolgt erst nach Ausgleich offener Rechnungsbeträge. Außerdem wird eine Vorauszahlung für weitere Werbemittel gemäß KPI-Schätzwert in voller Höhe fällig.
(6.3) Bei Insolvenz oder gerichtlichen Vergleichen werden dem AG vertraglich zuvor gewährte Nachlässe hinfällig. Für Entschädigungszahlungen gilt der normale Anzeigenpreis als Richtwert.
7. Rechte/Lizenzen
(7.1) Der AG gewährleistet, dass er alle für die Beauftragung einer Werbemittelschaltung erforderlichen Rechte besitzt. Werbeagenturen benötigen einen Mandatsnachweis ihres Kunden. Der AN wird im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf Verstößen gesetzlicher Vorschriften in Bezug auf das Urheber, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, das Werbemittel betreffend, beruhen. Die Freistellung des AN gilt auch in Bezug auf anfallende Kosten bei einem Rechtsstreit.
(7.2) Der AG räumt dem AN sämtliche für die Darstellung der Werbung auf der APP gartengast erforderlichen Urheber, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Lizenzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung und Entnahme aus einer Datenbank ein. Diese Rechte gelten für die vereinbarte Dauer des Auftrags, inhaltlich in dem für die Durchführung notwendigen Umfang und sind örtlich ungebunden.
8. Gewährleistung und Haftung
(8.1) Der AN stellt gemäß den vereinbarten Anforderungen und technischen Möglichkeiten eine bestmögliche Darstellung des Werbemittels sicher. Technische Probleme, die eine Ausspielung verhindern oder beeinträchtigen können dennoch, auch außerhalb des Einflussbereichs des AN auftreten. Der AN wird Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beheben und unerhebliche Beeinträchtigungen beseitigen.
Unwesentliche Fehler sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und bedingen keinen Anspruch auf Ersatzleistungen oder Rückzahlung.
Es handelt sich dabei z. B. um:
- die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser oder E-Mail-Client)
- Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
- Rechnerausfall bei Systemabsturz
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern
- Ausfall des Ad-Servers unter 10% (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.
Wesentliche Fehler
Beträgt der Ausfall des Ad-Servers über 10 % der vereinbarten Laufzeit, bietet der AN entweder eine Nachlieferung an PI´s oder eine Verlängerung der Insertionszeit an. Andernfalls entfällt die Zahlungspflicht des AGs für die im fraglichen Zeitraum nicht erfolgte Medialeistung. Darüber hinaus gehende Ansprüche des AGs sind ausgeschlossen.
(8.2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der AG Anspruch auf Verlängerung des Insertionszeitraumes oder auf Schaltung eines Ersatzwerbemittels. Andernfalls ist eine anteilige Zahlungsminderung seitens AG möglich. Bei Stornierung durch den AG erfolgt ggf. eine anteilige Rückerstattung des Auftrages seitens AN.
(8.3) Außerhalb seines Einflussbereiches (z. B. höhere Gewalt, Elementarschäden, Streik, Gesetzesänderungen), trägt der AN keine Verantwortung für Datenverlust auf dem Übertragungsweg und übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemitteldaten durch den Server eines Dritten bereitgestellt oder ausgeliefert werden.
(8.4) Wird ein Werbeauftrag aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, nicht planmäßig erfüllt, so hat der AG Anspruch auf die volle Erstattung des für den Werbeauftritt ermittelten Preises.
(8.5) Der AN ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemitteldaten bzw. deren Inhalte auf Vollständigkeit zu überprüfen oder Korrektur zu lesen. Für etwaige Fehler übernimmt er weder Gewähr noch Haftung.
(8.6) Der AN haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt (Ausnahme: Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der AN im selben Umfang.
(8.7) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.6) umfasst Schadensersatz neben der Leistung ebenso wie Schadensersatz statt der Leistung. Außerdem schließt er den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit ein.
9. Datenlieferung und Mängelhandhabung
(9.1) Der/die AG ist verpflichtet, technisch einwandfreie und den Format-Vorgaben von den AN angepasste Werbemittel in auf der APP verwendbarer Dateiform (png, svg, pdf) zu liefern. Sprechen technische Mängel gegen eine Veröffentlichung kann der AN die Annahme verweigern.
(9.2) Wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Daten elektronisch per E-Mail oder über gesicherte Cloud-Server bis spätestens 7 Tage vor der Freischaltung. Andernfalls besteht ein Stornierungsrecht des Werbeauftrags durch den AN mit Anspruch auf 70% Ausfallgebühr bezogen auf den Nettopreis.
(9.3) Das bei Übermittlung der zur Freischaltung vorgesehenen Werbemittel bestehende Risiko des Datenverlustes und der Beschädigung von Daten trägt der AG.
(9.3) Der AN hat die Pflicht, eingesetzte Werbemittel nach letztmaliger Freischaltung für 30 Tage zu archivieren.
(9.4) Nach Freischaltung hat der AG offene Mängel des Werbemittels innerhalb 24 Stunden zu prüfen und ggf. sofort zu beanstanden. Unterlässt der AG die fristgerechte Beanstandung offener Mängel, so gilt das Werbemittel als genehmigt. Verdeckte Mängel können während der Laufzeit unbefristet beanstandet werden.
(9.5) Infolge von Beanstandungen nötige inhaltliche, formelle oder technische Änderungen eines Werbemittels mit verdeckten Mängeln erfolgen durch den AG. Der AN verpflichtet sich, die korrigierte Datei nachträglich einzuspielen. Für Werbemittel mit offenen Mängeln gilt dies nur, wenn die Mängelrüge innerhalb der zulässigen Frist von 24 Stunden erfolgt ist.
(9.6) Der AN behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn Inhalt und Darstellung
- gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen
- vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden
- politisch motiviert sind.
(9.7) Wurde der AG bereits vor der Erteilung des Auftrags abgemahnt oder hat er bereits eine Verpflichtungserklärung zur Unterlassung bezüglich bestimmter Werbemittelinhalte abgegeben, ist er verpflichtet, den AN darüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Andernfalls kann der AN die Mithaftung für eine wiederholte Veröffentlichung bereits beanstandeter Werbemittel verweigern.
10. Datenschutz
(10.1) Der Werbeauftrag wird in Bezug auf personenbezogene Daten gemäß der aktuell geltenden DSGVO und des TMG abgewickelt. Gespeicherte personenbezogene Daten dienen gemäß unserer Datenschutzerklärung ausschließlich der maschinenlesbaren Verarbeitung und Abrechnung des Werbeauftrags und werden nach Ende der Geschäftsbeziehung gelöscht.
(10.2) Die vertraglichen Absprachen zwischen AG und AN sowie Einzelheiten z. B. über Inhalte, Preisgestaltung und KPIs der Werbeformate sind von beiden Seiten vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß dagegen dient auch rückwirkend als fristloser Kündigungsgrund und zieht Schadensersatzforderungen durch vorsätzlichen Verstoß gegen die Schweigepflicht nach sich.
11. Erfüllungsort/Gerichsstand
(11.1) Erfüllungsort ist München.
(11.2) Gerichtsstand ist München.
(11.3) Ist der AG kein Unternehmer, gilt für den Gerichtsstand die Zivilprozessordnung. solange er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht während der Gültigkeit des Werbeauftrags aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat.
12. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der AN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
13. Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts anwendbar.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne vertragliche Bestimmungen oder diese AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind dann in eine Form zu ändern, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.